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WordPress SEO: So bringst du deine WordPress-Seite in Google auf die vordersten Positionen Das lernst du in diesem Artikel (inkl. Video).

Was ist Online-Marketing?

Was ist Online-Marketing? Das lernst du in diesem Artikel (inkl. Video).

Memes in der rechtlichen Betrachtung

Sie sind mittlerweile allgegenwärtig. Hauptsächlich in den sozialen Medien, zum Teil in Werbeanzeigen, aber zumindest in privaten Chats sollten sie jedem schon einmal untergekommen sein. Die Rede ist von sogenannten Memes, die in Gestalt von Bildern oder Gifs mit kurzen, aber hervorstechenden Worten oder Sätzen meist einen lustigen Kontext schaffen und so das Internet erobern.

Die Grundlage der Memes sind in aller Regel bekannte, also nicht selbst gemachte Bilder oder Screenshots aus Videos, Serien oder Filmen. Und genau das ist die Krux. Denn immer, wenn man fremde Inhalte nutzt, besteht die Gefahr von Rechtsverletzungen.

Ob solche im Fall von Memes tatsächlich gegeben sind und was für Konsequenzen diese nach sich ziehen können, soll im Folgenden näher beleuchtet werden:

 

Memes und das Urheberrecht

An den Bildern oder Fotos besteht regelmäßig das Urheberrecht eines Dritten, nämlich der Person, der diese Werke geschaffen hat.

Dieses umfasst das Recht, zu bestimmen, wer die Werke nutzen kann und in welcher Art diese Nutzung erfolgen darf.

Erstellt nun jemand ein Meme, was mithilfe von Apps heutzutage innerhalb von Sekunden möglich ist, nimmt er durch Hinzufügen des Textes zunächst eine Bearbeitung im urheberrechtlichen Sinne vor. Durch das Online-Stellen auf dem Social-Media-Kanal wird das Meme und damit auch das ursprünglich Werk vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht. All diese Nutzungen sind aber grundsätzlich ohne die Zustimmung des Urhebers unzulässig.

 

Doch an diesem Punkt kommt dem Meme-Ersteller die ansonsten vielfach gescholtene Urheberrechtsreform aus dem Jahr 2021 zugute. Denn im Zuge dieser wurde auch der § 51a in das Urheberrechtsgesetz eingefügt. Darin heißt es:

 

„Zulässig ist die Vervielfältigung, die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck der Karikatur, der Parodie und des Pastiches. Die Befugnis nach Satz 1 umfasst die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des genutzten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.“

 

Zwar wird im Gesetzestext nicht wortgetreu von Memes gesprochen, es hilft aber ein Blick in die Gesetzesbegründung, die zum Begriff „Pastiche“ unter anderem ausführt:

 

Demnach gestattet insbesondere der Pastiche, […] bestimmte nutzergenerierte Inhalte (UGC) gesetzlich zu erlauben, die nicht als Parodie oder Karikatur zu klassifizieren sind, und bei denen im Rahmen der Abwägung von Rechten und Interessen der Urheber und der Nutzer ein angemessener Ausgleich gewahrt bleibt. Zitierende, imitierende und anlehnende Kulturtechniken sind ein prägendes Element der Intertextualität und des zeitgemäßen kulturellen Schaffens und der Kommunikation im „Social Web“. Hierbei ist insbesondere an Praktiken wie Remix, Meme, GIF, Mashup, Fan Art, Fan Fiction oder Sampling zu denken.

 

Dies lässt auf den Willen des Gesetzgebers, Memes in die Schranke des § 51a UrhG einzubeziehen, schließen, was voraussichtlich auch in der künftigen Rechtsprechung zu dieser Thematik Anklang finden wird.

Nichtsdestotrotz bleibt eine gewisse Unsicherheit, bis erste höchstrichterliche Entscheidungen dazu ergangen sind.

 

Memes und das Persönlichkeitsrecht

Vom Urheberrecht abzugrenzen ist das Recht am eigenen Bild, das dem auf Bildern Abgebildeten als Ausformung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zusteht. Bilder oder Fotos mit erkennbaren Personen dürfen gem. § 22 S. 1 Kunsturhebergesetz grundsätzlich nur mit Erlaubnis des Abgebildeten verbreitet und veröffentlicht werden.

Die wichtigste Ausnahme stellt dabei gem. § 23 Abs. 1 Nr. 1 Kunsturhebergesetz das sog. Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte dar. Ob die Abbildung einer Person diesem Bereich zuzuordnen ist, muss im Einzelfall ermittelt werden. Entscheidend ist dabei hauptsächlich, ob ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit besteht, wovon bei prominenten Personen eher auszugehen ist als bei Privatpersonen.

Sollte diese Ausnahme im Einzelfall greifen, stellt dies dennoch keinen Freifahrtschein für diffamierende oder ehrverletzende Memes dar. Diese sind vielmehr stets unzulässig.

Im kommerziellen Bereich, also vor allem in der Werbung von Unternehmen, darf durch Memes zudem nicht der Werbewert prominenter Personen ausgenutzt werden, ohne eine entsprechende Vergütung zu leisten.

 

Memes und das Markenrecht

Bei kommerzieller Nutzung kann schließlich das Markenrecht eine erhebliche Rolle spielen. Werden in den Memes fremde Marken abgebildet, hat das Unternehmen darauf zu achten, keine Verwechslungsgefahr zu diesen zu erzeugen, den guten Ruf der Marke nicht auszunutzen und diese nicht herabzusetzen. Letzteres sollten auch private Meme-Ersteller beachten.

 

Folgen von Rechtsverletzungen

Im kommerziellen Bereich kann es leicht zu Rechtsverletzungen kommen. Erste Konsequenz daraus wären zunächst Abmahnungen, die vor allem im Markenrecht enorme Kosten auslösen können. Das jeweilige Kostenrisiko hängt dabei vom Einzelfall ab, nicht zuletzt aber von der Größe und der Bekanntheit des verletzenden Unternehmens.

 

Bei nicht-kommerziellen Memes ist das Risiko dank des neuen § 51a UrhG dagegen als gering einzuordnen. Hier gilt es vor allem die künftige Rechtsprechung abzuwarten.

 

 

 

 

Online-Marketing für Start-ups: So erreichst du großes

Was ist letztendlich der große Hebel, den du ansetzen kannst, um im Online-Marketing richtig erfolgreich zu sein? Das erfährst du in diesem Artikel (inkl. Video).

Der richtige Team Mix für gutes Content Marketing

Viele Dinge hören sich einfach an- sind sie aber nicht. Richtig gutes Content Marketing machen nicht viele Unternehmen. Nicht, weil Sie es nicht wollen, sondern auch und vor allem, weil es die Wenigsten richtig können. Und da “können” mit Kompetenzen und mit Fähigkeiten einhergeht, möchten wir in diesem Artikel der Frage nachgehen, wie eigentlich ein “richtiges Team” fürs Content Marketing aussieht.

Die grundsätzliche Frage

Eine der ersten Fragen, die man sich stellen sollte und die sinnvollerweise auch von Zeit zu Zeit neu gestellt werden muss, ist die Frage, ob man sich ein Inhouse-Team aufbaut oder ob man auch externe Ressourcen (z.B. Freelancer) oder gar auf eine Agentur oder ein bestehendes Team zurückgreift. Alle Formen haben sicherlich Vor- und Nachteile- grundsätzlich ist die Konstellation allerdings keine keine “oder-” Frage sondern meistens eine Kombination der unterschiedlichen Dinge.

Meine persönliche Erfahrung ist, dass externe (Beratungs-) Ressourcen häufig Sinn machen, da Sie (neben der strategischen Fachexpertise) u.a. den Blick vom “Balkon” oder “Berg” haben. Allerdings halte ich auch wenig davon alles outzusourcen, denn Content Marketing ist sicherlich mehr als nur ein Marketingansatz sondern vor Allem als zeitgemäßer strategischer Ansatz zu verstehen und sollte damit auch im Unternehmen verankert sein.

Schauen wir uns aber nun die einzelnen Ressourcen an, die hier nur einen ersten Eindruck geben sollen, wie ein Team aussehen kann, aber nicht die individuelle Analyse ersetzen.

 

Organisation und Motivation: ProjektleiterIn

Die Projektleitung ist neben der Organisation des Teams auch für deren Motivation, eine Absprache mit der Leitung (z.B. Marketingleitung oder bei kleineren Unternehmen auch die GF) auch für die Motivation des Teams zuständig.

Die Projektleitung ist immer ansprechbar für das Team und hat ständig den Fortschritt des Ziels vor Augen sowie die Tasks der einzelnen Mitglieder.

Das muss die Projektleitung mitbringen:

TexterIn

Neben der Projektleitung die Basis des Content Marketing Teams: Textressourcen. Aber Vorsicht: Text ist nicht gleich Text. Wir unterscheiden redaktionelle Inhalte (hier kommt der/die ContentWriterIn ins Spiel) von Verkaufstexten (CopyWriterIn). Beides komplett unterschiedliche Felder. Meistens setzen Unternehmen Ersteres ein, was fast immer falsch ist. Wichtig: Der klassische Redakteur ist kein CopyWriter, sondern muss, wenn überhaupt, dahingehend ausgebildet werden.

 

SEO-Kenntnisse, zumindest die wichtigsten Basics (es gibt sehr gute Online Kurse- wenngleich diese in Englisch sind), sollten im Team vorhanden sein. Aus meiner persönlichen Erfahrung macht es Sinn, sich Spezialwissen durch Externe zu besorgen, die die Teammitglieder briefen und auch von Zeit zu Zeit den Rahmen stecken.

GrafikerIn

Die Grafik sollte natürlich mit den gängigen technischen Softwareprodukten umzugehen wissen. Viel wichtiger ist aber auch hier der Performance-Gedanke. Gut ist, was die Ziele erreicht, nicht was der Grafik “schön” erscheint. Die Grafik sollte daher ein gewisses Marketingverständnis haben, komplexe Zusammenhänge vereinfacht darstellen können und vor allem als Teamplayer aufspielen, da die Erstellung performanceorientierter Grafiken auch die Zusammenarbeit des Teams bedingt.

Im Optimalfall verfügt die Grafik auch über die Fähigkeiten, Videos zu schneiden und Bewegtbildformate zu erstellen.

Social-Media

Die Zeiten, in denen die Praktikanten das Social-Media Marketing betreuten sind (hoffentlich) vorbei. Denn: Social-Media ist ein relevanter Kanal und wichtig. Facebook, Youtube, Instagram, TikTok und LinkedIn sind nur einige der wichtigsten Kanäle, die hierzu zählen. Allein diese Beispiele zeigen, dass das niemand “nebenbei” machen kann. Unterschiedliche Inhalte, Formate, Ansprachen- all das muss berücksichtigt werden und sollte dem Social-Media Verantwortlichen gängig sein.

Social-Media kann auch mit Elementen von SEO oder auch Elementen der Marketingautomation kombiniert werden.

Vielleicht hat der oder die Social-Media Verantwortliche auch Kompetenzen im Performance-Bereich- also im Schalten von Werbung.

Und damit sind wir schon bei den obligatorischen Funktionen, die in der Regel durch Spezialisten zugekauft werden:

Am Ende: Was wirklich zählt

Ich glaube nicht, dass der typische Mittelständler eine Einheit hat, die genau so aufgebaut ist. Schliesslich sind die Gegebenheiten immer individuell. Was aus meiner Sicht wichtig ist: Loslegen, machen, eine Strategie aufbauen und diese konsequent umsetzen und überprüfen. Kompetenzen aufbauen im Unternehmen und außerhalb durch die Schaffung von Netzwerken, z.B. mit guten Freelancern, Beratern und Agenturen.

 

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Hi, mein Name ist Bastian Sens und in diesem Artikel kümmern wir uns um das Thema Shopify SEO. Wie können wir also das Shopsystem Shopify so nutzen, dass wir entsprechend in Google die Top-Position für unseren wichtigsten Keywords erreichen können?

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